Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Baugeräten und –maschinen
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem das Gerät auf der Bahn verladen oder einem Frachtführer übergeben wird; bei Selbstabholung der Tag der Übernahme; im Falle verzögerter Abnahme mit dem für die Bereitstellung bzw. Übernahme bestimmten Zeitpunkt.
Der Mieter haftet für die Rückgabe fehlerfreier Geräte einschließlich Zufalls und höherer Gewalt. Bei Unmöglichkeit hat er Schadenersatz nach dem Verkehrswert in Geld zu leisten. Der Vermieter kann anstelle des Verkehrswertes seinen Buchwert beanspruchen. Bis zum Eingang der Ersatzleistung hat der Mieter den normalen Mietzins zu entrichten.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung 65549 Limburg.
Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Limburg
Versicherung für Brand, Diebstahl und Vandalismusschäden
Selbstbeteiligung pro Schadensfall 10% min. 1.600,-€. Bei Zweiwegebaggern beträgt die Selbstbeteiligung 10% min. jedoch 15.000,-€ pro Schadensfall. Bei Diebstahl beträgt der Selbstbehalt 25% vom Zeitwert des Mietobjektes.
Einfacher Diebstahl ist ausgeschlossen, z.B. in der Mittagspause. Diebstahlschutz besteht nur, wenn die Mietgeräte unter Verschluss stehen z.B. Baucontainer, am Trägergerät.
Versicherung gilt nicht für Haftpflicht- und Maschinenbruchschäden. Bitte melden Sie hierfür das Gerät bei Ihrer Versicherung als Fremdgerät an. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles ist die von der Haftpflichtversicherung eingeforderte Selbstbeteiligung vom Mieter zu tragen. Schäden an Reifen und Gummiketten sind in der Versicherung nicht enthalten.
Kosten für Reinigung, Entsorgung, Kraft- und Schmierstoffe werden nach Aufwand berechnet. Ist der Mieter mit den Zahlungen des Mietzinses mit mehr als 3 Tagen in Verzug, sind wir berechtigt das Mietobjekt zu Lasten des Mieters zurück zu holen.
Der Mieter bestätigt oben aufgeführtes Gerät in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben und mit der Bedienung und Wartung vertraut zu sein. Für eventuelle Schäden und Ausfallzeiten durch Maschinenausfälle übernimmt die Fa. K&I Immo Konzept GmbH keine Haftung. Wir arbeiten auf Anweisung, Gefahr und Haftung des Auftraggebers (Mieters).
Der Mieter ist mit der Bedienung der Maschine vertraut, bzw. wurde durch den Vermieter entsprechend eingewiesen. Bei Benutzung des Gerätes werden 8 Betriebsstunden pro Arbeitstag zu Grunde gelegt. Die Abwesenheit des Gerätes von unserem Betriebsgelände gilt als Mietzeit.
Kosten für vom Mieter verschuldete Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Reinigung und Kraftstoffe werden gesondert in Rechnung gestellt. Mietmaschinen werden vollgetankt durch den Vermieter zur Verfügung gestellt.